Finanzierung

Durch unseren Versorgungsvertrag können wir mit allen gesetzlichen und privaten Pflege – und Krankenkassen direkt abrechnen. Die medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen, Verbände oder auch Hilfe im Haushalt und der Körperpflege nach Krankenhausaufenthalt werden nach ärztlicher Verordung, in der Regel durch den Hausarzt, von der Krankenkasse übernommen.

Bei Vollübernahme der Pflege wird ein Teil je nach Höhe des Pflegegrades von der Pflegeversicherung übernommen.
Wir helfen gern bei der Antragstellung und geben Ihnen einen Überblick über Kostenübernahme und Selbstkosten.